Negativzinsen teilweise unzulässig! 

Kommunikative Challenge für Banken & Finanzdienstleister 🚨

Liebe Kunden,

der Bundesgerichtshof hat entschieden: Negativzinsen (sogenannte Verwahrentgelte) auf Tagesgeldkonten und Spareinlagen sind unter gewissen Bedingungen teilweise unzulässig. Für viele Banken und Finanzdienstleister bedeutet das: Verträge anpassen, Rückforderungen prüfen und vor allem:

                                        👉 Kundengespräche meistern 👈

 

❗ Die Herausforderung: Kunden werden Fragen stellen. Manche sind verunsichert, andere fordernd oder verärgert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Banken & Sparkassen müssen professionell reagieren, Einwände souverän behandeln und rechtliche Rahmenbedingungen verständlich erklären.

💡 Unsere Lösung:

Wir bieten praxisnahe Trainings, speziell für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

✅ Inhouse & Online – so wie Sie es wünschen! 

✅ Direkt umsetzbare Gesprächstechniken

✅ Zu attraktiven Konditionen

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